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Parteienverkehr:

Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr

Freitag:    08:00 bis 12:00 Uhr

 

Sonderparteinverkehr: in Wahlangelegenheiten jeweils ab Stichtag der Wahl bis zum Wahltag

von Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr