Parteienverkehr:
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Sonderparteinverkehr: in Wahlangelegenheiten jeweils ab Stichtag der Wahl bis zum Wahltag
von Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
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