Parteienverkehr:
Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
(und nach telefonischer Vereinbarung)
Sonderparteienverkehr: in Wahlangelegenheiten jeweils ab Stichtag der Wahl bis zum Wahltag
von Montag bis Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Amtsstunden:
Montag - Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr